Weitere Steinpflaster in unterschiedlichen Verbänden: Fischgrät- oder Parkettverband.

Bei Verbänden mit versetzten Fugen sind die Steine bzw. Steinreihen um mindestens 1/3 (besser um 1/2) der Steinlänge gegeneinander zu versetzen. Verbände mit Kreuzfugen oder in Fahrtrichtung durchgehenden Fugen sind grundsätzlich nur für Flächen ohne Kfz-Verkehr geeignet. Die Eignung derartiger Verbände für Kfz-Verkehr kann sich durch konstruktive Besonderheiten der zu verwendenden Betonpflastersteine ergeben, beispielsweise einer besonderen Verzahnung. Der Verwendung sollte jedoch der Nachweis der Eignung vorausgehen. Insgesamt gilt: jeder Pflasterverband ist nur so gut wie seine Fugenfüllung.

Verfügbare Detailinformationen zum Thema:
Zusammenhang von Belastung und Verband

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