26.02.2018
Neu-Ulm, 20. Februar 2018.
Der SLG-Vorsitzende, Dipl.-Kfm. (FH) Florian Klostermann, moderierte das schon traditionelle Podium 2 „Straßen-, Landschafts- und Gartenbau“ auf den Ulmer BetonTagen. Er konnte im Edwin-Scharff-Haus in Neu-Ulm rund 110 Teilnehmer in dem bis auf den letzten Platz gefüllten Veranstaltungsraum willkommen heißen.
Seit mehr als eineinhalb Jahrzehnten richtet der Betonverband SLG das Podium „Straßen-, Land-schafts- und Gartenbau“ anlässlich der Ulmer BetonTage aus und gestaltet das jeweilige Programm maßgeblich mit. In den diesjährigen Vorträgen wurde der Bogen von Umweltthemen, über juristische Neuerungen und produktionstechnische Entwicklungen bis hin zu in Deutschland einzigartigen Fach-fortbildungen im Pflasterbau gespannt.
SLG-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Dietmar Ulonska eröffnete die Vortragsreihe mit einem kurzen Statement zum Zusammenspiel von Europäischer Normung und Bauproduktenverordnung. Unter ungünstigen Umständen könnte mittel- bis langfristig die Produktqualität für Betonwaren auf der Strecke bleiben, so Ulonska. Die Eigenschaft Witterungswiderstand als solche ist nicht im Anhang ZA der Normen für Pflastersteine, Platten und Bordsteine aus Beton enthalten. Da sich die Europäische Kommission aber gleichzeitig dafür ausspricht, alle Eigenschaften aus harmonisierten Normen zu streichen, die nicht vom Mandat abgedeckt sind, besteht durchaus die Gefahr, dass zukünftig keinerlei Anforderungen an den Witterungswiderstand von Betonprodukten für den Straßenbau mehr gestellt werden. Das DIN hat zwischenzeitlich mit fachlicher Unterstützung des Betonverbands SLG einen Antrag auf Änderung des Mandates M 119 auf den Weg gebracht. Die Änderung sieht vor, den Witterungswiderstand als Wesentliches Merkmal in den Anhang ZA aufzunehmen.
Daran knüpfte der Vortrag von Dr. Anne Scheja vom Fachverband angewandte Photokatalyse (FAP) in Frankfurt an, die zum Thema „Saubere Städte durch Photokatalyse“ referierte. Photokatalytische Oberflächen wie zum Beispiel mit Titandioxid versehene Betonpflastersteine, so Scheja, können einen aktiven und kostengünstigen Beitrag zum Abbau von innerstädtischen NOx-Konzentrationen leisten. Zudem verringern derartig behandelte Produkte die Anhaftungsmöglichkeit von Schmutzpartikeln, wodurch sich die Reinigungsfreundlichkeit erhöht und Reinigungskosten gesenkt werden können. Bisher gab es Normen, um die photokatalytische Wirkung festzustellen, aber keine einheitlichen Qualitätsstandards für photokatalytisch aktive Produkte in Europa. Der FAP hat gemeinsam mit unabhängigen Forschungsinstituten eine Vorschrift entwickelt, die einen Schwellenwert für die NOx-Abbauleistung von photokatalytisch aktiven Produkten definiert, und diesen in einer freiwilligen Selbstverpflichtung festgelegt.
Im Anschluss stellte Dr.-Ing. Christoph Müller von der VDZ gGmbH den Anwesenden die Ergebnisse eines IGS-Forschungsprojekts vor, welches zum Ziel hatte, die Vorhersagbarkeit des Abwitterungs-verhaltens von Betonpflaster unter Praxisbedingungen zu verbessern. Die Ergebnisse zeigen, so Müller, dass die Bestimmung der Abwitterung ausschließlich am Vorsatzbeton zu einer fehlerhaften Beurteilung des Frost-Tausalz-Widerstandes von zweischichtigen Betonsteinen führen kann. Daher sei zu empfehlen, zusätzlich die Prüfung des Kernbetons mit dem Slab-Test-Verfahren durchzuführen.
Vor der Kaffeepause informierte Dr.-Ing. Justus Lipowsky vom Institut für Angewandte Bauforschung (IAB) in Weimar die Anwesenden über die Möglichkeit der optisch-digitalen Qualitätsüberwachung mittels Robotereinsatz. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurde ein technisches System zur automatischen Qualitätsüberwachung auf der Basis moderner Bilderfassungsmethoden entwickelt. Der Austausch der als fehlerhaft definierten Steine erfolgt automatisiert durch einen Roboterarm. Damit hat das System – wenn auch noch nicht praxiserprobt – laut Lipowsky das Potenzial zur Steigerung der Produktqualität, zur Reduzierung von Anlagestillstandskosten und zur Förderung des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter.
Nach der Kaffeepause fuhr RA Michael Schorn von der Kanzlei Busse und Miessen aus Bonn mit seinem Vortrag zum neuen Bauvertragsrecht, insbesondere den Änderungen der Mängelhaftung im Kaufrecht, fort. War der Verkäufer bisher nur gegenüber dem Verbraucher verpflichtet, neben dem Warenaustausch auch die Kosten für den Ausbau der mangelhaften Ware und den Einbau einer mangelfreien Ware zu übernehmen, gilt dies nach § 439 Abs. 3 BGB nunmehr auch gegenüber Unter-nehmern – und zwar über die gesamte Lieferkette bis hin zum Hersteller. Daher sollten Ausführende und Händler ein besonderes Augenmerk darauf legen, ihre Prüf- und Hinweispflichten sorgfältig zu erfüllen. Die Hersteller sollten Art und Verwendungszweck ihrer Produkte detailliert beschreiben.
Im Anschluss gab Dipl.-Ing. Dietmar Ulonska einen Einblick in Sachverständigengutachten mit zum Teil haarsträubenden Falschaussagen und Fehlurteilen, wie sie leider immer wieder vorkommen. Er zeigte die aus seiner Sicht entscheidenden Gründe für diese Misere auf und lieferte Ansatzpunkte, wie dem entgegengewirkt werden könnte, zum Beispiel durch spezielle Schulungen. SLG-Mitglieder können von der Fachkompetenz und dem Netzwerk der SLG-Mitarbeiter Gebrauch machen, für den Fall, dass sie mit unzureichenden Sachverständigengutachten konfrontiert werden.
Den Schlusspunkt setzte Dipl.-Ing. (FH) Grit Zimmermann vom Europäischen Institut für postgraduale Bildung (EIPOS) aus Dresden mit ihrem interessanten Vortrag zu den dortigen, deutschlandweit einmaligen Fachfortbildungsangeboten im Bereich Pflasterbau. Seit 2017 bietet EIPOS in Kooperation mit der TU Dresden – Professur für Straßenbau – verschiedene pflasterbauspezifische Fach-fortbildungen an. Ab dem 17. Januar 2019 startet zum dritten Mal die Qualifizierung zum „Fachinge-nieur / Fachplaner / Fachbauleiter für Pflasterbau“, die von mehreren einschlägigen Berufs- und Branchenverbänden, unter anderem dem Betonverband SLG, unterstützt wird.
Mit dem Podium 2 auf den Ulmer BetonTagen zeigte sich einmal mehr, wie wichtig die fachliche Ar-beit des Betonverbands SLG für Produkte und Bauweisen im Straßen-, Garten- und Landschaftsbau ist. Der Betonverband hat derzeit 40 Ordentliche, 25 Außerordentliche Mitglieder sowie die Lanxess Deutschland GmbH als Förderpartner.
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