16.04.2018

Betonverband SLG schult seine Mitglieder auf dem Informationstag „Recht“

Niederberg, 12. April 2018.

Der SLG-Vorsitzende Florian Klostermann begrüßte die zahlreich erschienenen Vertreter aus den SLG-Mitgliedsunternehmen zu einer Informationsveranstaltung mit dem Schwerpunkt Recht im Seehotel in Niedernberg.

Immer wieder richtet der Betonverband aus aktuellem Anlass seinen so genannten Informationstag aus und lädt seine Mitgliedsunternehmen dazu ein. Diesmal lag der Schwerpunkt auf rechtlichen Themen sowie auf einem Thema der Stunde, nämlich dem Building Information Modelling (BIM). 

Dr. jur. Matthias Lachenmann von der Kanzlei Pauly & Partner, Bonn, eröffnete die Vortragsreihe mit seinem Referat über die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) im Business-to-Business – Bereich, die nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist am 28. Mai 2018 verbindlich werden. In seinem Vortrag erläuterte Dr. Lachenmann zunächst die Hintergründe und Zielsetzungen der EU-DSGVO, bevor er im Weiteren ausführlich auf die sich daraus ergebenden Pflichten für Unternehmen bei der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten im Geschäftsverkehr einging und verschiedene praktische Lösungsansätze skizzierte. Abschließend stellt er den Teilnehmern eine Liste nützlicher Links vor, über die weiterführende Informationen sowie konkrete Hilfestellungen in Form von verschiedenen Checklisten und Vertragsmustern kostenlos heruntergeladen werden können.

Rechtsanwalt Michael Schorn von der Bonner Kanzlei Busse und Miessen führte die Vortragsreihe nach der Kaffeepause mit dem Thema „Bauvertragsrecht – Was haben Baustofflieferanten zu beachten?“ fort. Hierzu ging er zunächst auf die Konsequenzen der verschärften Verkäuferhaftung gemäß §439 Abs. 3. (Nacherfüllung) und §445a (Rückgriff des Verkäufers) ein, bevor er im Anschluss einige juristische Möglichkeiten aufzeigte, über welche die Produkthersteller bei Schadensersatzansprüchen zumindest die zusätzliche Übernahme der Ein- und Ausbaukosten vermeiden können. In dem Zusammenhang erläuterte er anhand von zwei zusätzlichen Fallbeispielen das Verhältnis der ver-schärften Käuferhaftung zum Schwarzarbeitsgesetz und zu den Informationspflichten nach dem Produktsicherheitsgesetz und der Bauproduktenverordnung.

Dr. Ilona Brückner, Dozentin für graphische Darstellung der Hochschule Osnabrück und Mitglied in der SMART-Arbeitsgruppe „BIM in der Landschaftsarchitektur“, referierte zum Thema „Building Information Modelling – Chancen und Möglichkeiten für die Hersteller von Betonprodukten für den Stra-ßen-, Landschafts- und Gartenbau“. Zu Beginn ihres spannenden Vortrags erläuterte sie den Teilnehmern die Grundlagen der aus dem Hochbau kommenden Planungsmethode BIM, die je nach Detaillierungsgrad graphische Informationen in Form von 3D-Modellen mit den jeweils notwendigen Sachinformationen verbindet. Im weiteren Verlauf ging sie auf die komplexen Anforderungen bei der Einführung von BIM in Produktionsunternehmen und dem Erstellen von Produktkatalogen für BIM ein. Im Rahmen ihres Fazits stellte Frau Dr. Brückner verschiedene Handlungsoptionen für die Mitgliedsunternehmen des Betonverbandes SLG vor. Unter Kosten- und Effizienzgesichtspunkten sieht sie hierbei die Grundlagenarbeit als zukunftsweisende Verbandsaufgabe. Hierbei kommen insbesondere die Definition von Graphik- und Datenstandards für Betonprodukte in den Arbeitsgruppen „BIM in der Landschaftsarchitektur“ und „BIM in der Infrastruktur“ sowie die Entwicklung von entspre-chenden Dateneingabemasken zur Einspeisung in die nationale Bauteile-Bibliothek der Initiative planen-bauen 4.0 des Bundes in Frage.

Über den Betonverband SLG

Seit Oktober 1997 bündelt der in Bonn ansässige Betonverband Straße, Landschaft, Garten e. V. (SLG) das Know-How namhafter deutscher Hersteller und ist damit seit mehr als 20 Jahren die An-laufstelle für alle Bauweisen mit Betonsteinen. Planer, Ausschreibende, Bauunternehmen, Sachver-ständige und Bauherren profitieren bei ihrer täglichen Arbeit von seiner Expertise.

Eines der Kernziele des Betonverbands SLG ist die fachgerecht erstellte Pflasterbauweise aus Be-tonprodukten. Aus diesem Grunde engagiert sich der Interessenvertreter auch im Verein „Qualitätssi-cherung Pflasterbauarbeiten“. Eingebunden in zahlreiche Organisationen, die mit Interessensvertre-tung und Erstellung von Technischen Regeln für die Pflasterbauweise befasst sind, bestimmt der Betonverband SLG die Entwicklung mit.

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53179 Bonn

Telefon: 02 28 / 9 54 56-21
Telefax: 02 28 / 9 54 56-90
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