11.02.2015

Informationsveranstaltung des Betonverbands Straße, Landschaft, Garten (SLG)

Themen und Informationen mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeit und Recht

Niedernberg, Februar 2015. Bei der Informationsveranstaltung, organisiert vom Betonverband Straße, Landschaft, Garten e. V., wurde den Teilnehmern am 5. Februar einmal mehr ein interessantes Spektrum an aktuellen Themen geboten.

In Niedernberg bei Aschaffenburg trafen sich Vertreter der Mitgliedsunternehmen, um ausgewählte Branchenthemen zu erörtern. Martin Kronimus, der Vorsitzende des Betonverbands SLG, moderierte die Veranstaltung.

Den Auftakt machte Siegrun Kittelberger von der PE International AG und stellte die aktuellen Ökobilanzdaten für Verkehrsflächenbefestigungen in unterschiedlichen Bauweisen vor. Die Überarbeitung der zuletzt in den Jahren 2011 und 2012 vom Betonverband SLG herausgegebenen vergleichenden Ökobilanzen wurde unter anderem durch die Neufassung der RStO, die Anfang 2013 erschienen ist, notwendig. Siegrun Kittelberger stellte in ihrem Vortrag auch insbesondere die Unterschiede zu den bisher vom SLG veröffentlichten Ökobilanzdaten heraus, für die seit der Einführung der EN 15804 im Jahre 2012 andere Rechen- und Darstellungsregeln gelten. Die aktuellen Ökobilanzdaten zeigen, dass für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen in jedem Fall lokal verfügbare Baustoffe, z. B. Betonsteine, vorgezogen werden sollten. Weiterhin zeigt sich ein besonderer Vorteil, den Bauweisen mit Betonprodukten aus ökobilanzieller Sicht bieten, und zwar einen zum Teil erheblich geringerer Bedarf an nicht erneuerbarer Primärenergie im Vergleich zu anderen Bauweisen.

Zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung zum Bauvertragsrecht“ konnte der Bonner Verband den Vorsitzenden Richter am OLG Hamm a. D., Günther Jansen, gewinnen, der einen einstündigen Informations- und Ehrfahrungsaustausch mit den Teilnehmern pflegte. Hierbei bildeten Ausführungen zur Geschäftskette Hersteller, Händler, Bauausführender und Endabnehmer ebenso einen Schwerpunkt, wie der juristische Umgang mit Produkt- und Baumängeln, wobei „naturgemäß“ optische Mängel besonders intensiv diskutiert wurden.

Seit wenigen Wochen ist in Deutschland der Mindestlohn Gesetz. Welche Risiken sind damit für den Unternehmer verbunden? Dazu referierte Arne Hilt, Rechtsassessor im Industrieverband Steine und Erden, Baden-Württemberg. Er verwies u. a. auf die umfangreiche Dokumentationspflicht und gab dazu Beispiele. Er zeigte zudem auf, dass die unterschiedlichen Vertragstypen, wie Dienstvertrag, Werkvertrag, freie Mitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung, spezifische Rechte und Pflichten für den Auftraggeber nach sich ziehen. Hierbei gilt es, sehr genau hinzuschauen, welche Zuordnung zu treffen ist. Denn ein Wahlrecht des Vertragstyps besteht nicht, sondern die Zuordnung ergibt sich ausschließlich aus den tatsächlichen Verhältnissen.

Die Veranstaltung richtete sich an alle Mitarbeiter der SLG-Mitgliedsunternehmen sowie ihrer Tochterunternehmen.

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Ansprechpartner

Betonverband
Straße, Landschaft, Garten e.V. (SLG)

Schloßallee 10
53179 Bonn

Telefon: 02 28 / 9 54 56-21
Telefax: 02 28 / 9 54 56-90
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