27.02.2018

Neuer SLG-Compliance-Leitfaden liegt vor

Am Rande der 62. Ulmer BetonTage hat der SLG-Vorstand in seiner Sitzung am 19. Februar 2018 den neuen „Compliance-Leitfaden für die SLG-Verbandsarbeit“ einstimmig verabschiedet. Dieser ergänzt die bisherige SLG-Compliance-Erklärung dahingehend, dass zusätzliche praxisorientierte Verfahrens- und Verhaltensregeln für alle wesentlichen in den SLG-Statuten enthaltenen Aufgabenbereiche enthalten sind.

Die besondere Herausforderung der Verbandsarbeit aus kartellrechtlicher Sicht liegt für alle Beteiligten darin, die Grenze zwischen zulässigem und unzulässigem Verhalten sicher identifizieren zu können, denn es ist oft nicht leicht, die Grenzen des kartellrechtskonformen Verhaltens zu erkennen.

Der SLG-Compliance-Leitfaden richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlich in der Verbandsarbeit Mitwirkenden sowie an alle Teilnehmer von SLG-Veranstaltungen. Der Betonverband SLG möchte damit seinen Mitgliedsunternehmen und Mitarbeitern Orientierung und Sicherheit vor etwaigen Kartellrechtsverstößen geben. Die Einhaltung der Compliance-Regeln dient dem Schutz des Verbandes und seiner Mitglieder und ist daher für alle im Rahmen der Verbandsarbeit mitwirkenden Personen verbindlich.

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Telefax: 02 28 / 9 54 56-90
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