Moderne Betonpflastersteinsysteme stehen nicht im Widerspruch zu den Anforderungen an eine „leise Fahrbahn“ 

Mit einem lärmarmen Pflaster aus Betonsteinen kann eine signifikante Minderung der durch die Kraftfahrzeuge hervorgerufenen Rollgeräusche erreicht und ein bedeutender Beitrag zum Schutz der Bürger vor Straßenlärm geleistet werden.

Welche Anforderungen muss eine lärmarme Pflasterdecke erfüllen?

Für eine lärmarme Pflasterdecke ist es besonders wichtig, die Anzahl der Fugen zu reduzieren, die Fugenbreite zwischen den Pflastersteinen zu begrenzen und die Pflastersteine so anzuordnen, dass die Fugen nicht quer, sondern diagonal überfahren werden (Bild 1). Insofern spielen die Steinabmessungen, die Ausbildung der Steinkanten und der Verband, das heißt, das Verlegemuster, bei der Konzeption einer lärmarmen Pflasterdecke eine bedeutende Rolle.

Gute Ergebnisse bei lärmarmen Straßenbelägen erzielt man mit rechteckigen Pflastersteinen aus Beton ab einer Breite von etwa160 mm. Die Grundfläche des einzelnen Pflastersteins sollte dabei 1.024 cm² nicht übersteigen. Die Steinkanten sollten ungefast oder nur gering gefast sein, damit die so genannte akustische Fugenbreite einen Wert von rund 9 mm nicht übersteigt. Alle Steine innerhalb eines „lärmrelevanten“ Fahrbereiches sollten die gleiche Größe haben. Die Verwendung unterschiedlicher Steingrößen (unterschiedlicher Formate) innerhalb einer zusammenhängenden Fläche hat zwar aus gestalterischen Gründen durchaus ihren Reiz, jedoch ist dies für die Zielsetzung „Rollgeräuschminderung“ eher kontraproduktiv. Denn im Allgemeinen setzen sich unterschiedlich große Steine auch unterschiedlich stark ab, so dass es im Laufe der Nutzung zu ungewünschten Absätzen zwischen den Steinen kommen kann.

Die Dicke der Pflastersteine spielt aus Gründen der Lärmminderung grundsätzlich keine Rolle. Die Gleichmäßigkeit der Dicke der Pflastersteine ist hingegen sehr wohl von Bedeutung, weil dies für ein gleichmäßiges Einbetten in das Bettungsmaterial durch das Abrütteln sorgt. Das kann schädlichen Verformungen während der Nutzungsdauer entgegenwirken.

Auch die Textur der Pflastersteinoberseite ist von Bedeutung. Sie darf weder zu rau noch zu fein sein. Sie wird durch die akustisch relevanten Kennwerte „mittlere Profiltiefe MPD“ und „Gestaltfaktor g“ beschrieben. Die Bestimmung der genannten Eigenschaften erfolgt unter anderem nach internationalen Standards.

Welche Anforderungen muss eine lärmarme Verkehrsflächenbefestigung erfüllen?

Eine lärmarme Pflasterdecke macht noch keine lärmarme Verkehrsflächenbefestigung. Bei der Planung dürfen neben der Zielsetzung „Lärmminderung“ auch die übrigen Funktionen der Pflasterbefestigung, wie Tragfähigkeit, Verformungsbeständigkeit und eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit, nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere Unebenheiten an der Oberfläche einer befahrenen Verkehrsfläche, z.B. durch mangelnde Tragfähigkeit der Tragschichten, erhöhen generell den Lärmpegel und stehen dem ursprünglichen Ziel, eine dauerhaft lärmarme und damit anwohnerfreundliche Verkehrsfläche zur Verfügung zu erstellen, entgegen. Damit kommt der richtigen Einschätzung, der im angestrebten Nutzungszeitraum zu erwartenden Verkehrsbelastung, ebenso wie der Sicherstellung einer möglichst dauerhaften Ebenheit, eine wesentliche Bedeutung zu.

Im Hinblick auf eine möglichst dauerhaft gute Ebenheit der lärmarmen Pflasterdecke sollten als Bettungs- und Fugenmaterial ausschließlich gebrochene Gesteinskörnungen oder Gemische daraus mit einer geeigneten Kornzusammensetzung und einem hohen Widerstand gegen Kornzertrümmerung verwendet werden.

Zur Dauerhaftigkeit einer lärmarmen Pflasterbauweise tragen aber nicht nur die geeigneten Baustoffe, eine gute Planung und eine fachgerechte Ausführung maßgeblich bei, sondern auch eine angemessene Erhaltung durch den Baulastträger. Bei regelmäßigen Kontrollen der relevanten Fahrbereiche sollte insbesondere auf eine vollständige Fugenfüllung sowie auf gegebenenfalls beginnende Unebenheiten geachtet werden. Wie Untersuchungen gezeigt haben, wirken sich Fugen, die mehr als 20 Millimeter tief entleert sind, und Absätze zwischen den Steinen von mehr als einem Millimeter bereits negativ auf die Rollgeräuschemission aus. Je eher die „lärmschädlichen“ Zustandsmerkmale beseitigt werden, desto länger fällt die uneingeschränkte Nutzungsdauer der betreffenden lärmarmen Verkehrsfläche aus.

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