Untergrund / Unterbau
Voraussetzung für die Herstellung einer funktionsfähigen Pflasterbauweise ist in jedem Fall ein geeigneter anstehender Boden (Untergrund). Ob ein Boden geeignet ist, wird in der Regel durch geotechnische Untersuchungen festgestellt. Für alle bautechnischen Zwecke sind Böden hierfür in der DIN 18196 klassifiziert und in Gruppen unterteilt. Nach den ZTVE-StB sind Böden hinsichtlich ihrer Frostempfindlichkeit in die Klassen "nicht frostempfindlich" (F1), "gering bis mittel frostempfindlich" (F2) sowie "sehr frostempfindlich" (F3) einzustufen. Bodenschüttungen, die z. B. aufgrund örtlicher Gegebenheiten zunächst auf den anstehenden Boden aufgebracht werden müssen, werden als "Unterbau" bezeichnet.
Der Untergrund bzw. Unterbau ist so zu verdichten, dass er für den Bau der Verkehrs- wegebefestigung geeignet ist. Die Anforderungen an die Verdichtung sind in den ZTV E-StB beschrieben.
Die technisch bearbeitete Oberfläche des Untergrundes bzw. Unterbaues mit festgelegten geometrischen Merkmalen wie Ebenheit und Querneigung nennt man Planum. Alle Anforderungen an das Planum, die in den ZTVE-StB beschrieben sind, haben wir in einer Übersicht zusammengefasst.
Verfügbare Detailinformationen zum Thema:
Anforderungen an das Planum
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