11.01.2016

SLG legt Umwelt-Produktdeklaration für Betonpflastersteine vor

EPD nach ISO 14025 und EN 15804

Das Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU) hat im Auftrag des Betonverbands Straße, Landschaft, Garten e.V. (SLG) die Umwelt-Produktdeklaration (Environmental Product Declaration – EPD) für Betonpflastersteine verifiziert.

Die Bedeutung von EPDs zeigt sich in der zunehmenden Verbreitung von Gebäudezertifizierungen. Aber auch im Bereich von Außenanlagen und Verkehrsflächenbefestigungen ist der Weg zu einer Nachhaltigkeitszertifizierung vorgezeichnet, wie zum Beispiel durch den Leitfaden Nachhaltig geplante Außenanlagen auf Bundesliegenschaften deutlich wird, der im Februar 2012 vom seinerzeitigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegeben wurde. Bei einer EPD handelt sich um eine standardisierte Form, einen Baustoff hinsichtlich seiner Zusammensetzung und Menge klar zu beschreiben und dessen Umweltauswirkungen in Bezug auf verschiedene ökologische Aspekte zu beschreiben. So macht die Deklaration Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Abbau der Ozonschicht und Sommersmogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Bauprodukts im Bauwerk benötigt werden, wie zum Beispiel die Lebensdauer.

Die vorliegende Umwelt-Produktdeklaration gilt für solche Betonpflastersteine, die im Markt üblicherweise als Standardware bezeichnet werden. Das heißt, sie gilt für graue, nicht eingefärbte, zweischichtige Steine mit einer Dicke von 100 mm, wie zum Beispiel Rechteck- oder Verbundpflastersteine. Als Anhang zur eigentlichen EPD des Betonverbands SLG gibt es eine – ebenfalls verifizierte – Dokumentation zu den Umweltwirkungen (Life Cycle Assessment – LCA) für eine Oberbaukonstruktion gemäß der Belastungsklasse Bk3,2 (RStO 12) mit den oben beschriebenen Pflastersteinen als Bestandteil der Deckenkonstruktion. Dieses Informationspaket – EPD „Betonpflastersteine“ und LCA „Oberbaukonstruktion“ – dienen vor allem dem Verkehrswegeplaner und dem öffentlichen Auftraggeber als Entscheidungshilfe bei der Frage, welcher Deckenbaustoff für eine Verkehrsflächenbefestigung aus dem Blickwinkel der Umweltentlastung eingesetzt werden sollte. Die bekannten technischen und gestalterischen Vorteile des Betonpflastersteins werden somit noch um eine umweltrelevante Komponente ergänzt.

Die Umwelt-Produktdeklaration sowie der Anhang können – als so genannte Verbands-EPD – von allen im Betonverband SLG organisierten Herstellern der beschriebenen Betonpflastersteine genutzt werden. Mit Hilfe der Verbands-EPD können die Vorteile des Baustoffs Betonpflasterstein im Vergleich zu anderen Baustoffen und Bauweisen in der Nachhaltigkeitsdebatte besser bewertet werden. Die Umwelt-Produktdeklaration und der zugehörige Anhang stehen auf der Internetseite des IBU und natürlich auch auf der SLG-Homepage zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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Ansprechpartner

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Schloßallee 10
53179 Bonn

Telefon: 02 28 / 9 54 56-21
Telefax: 02 28 / 9 54 56-90
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