Den Lebenszyklus ganzheitlich betrachten
Die Bewertung eines Produktes als nachhaltig darf nicht nur den CO2-Ausstoß im Blick haben. Dies gilt umso mehr bei Bauprodukten, die ihren eigentlichen Zweck erst erfüllen, wenn sie Eingang in ein Bauwerk gefunden haben und dort möglichst lange ihren Dienst tun. Für die Bewertung von Betonpflastersteinen im Hinblick auf ihre Umweltwirkungen und ihre Ressourceneffizienz sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden:
- Lebensdauer
- technische Leistungsfähigkeit
- Belastbarkeit
- Instandhaltung
- Wiederverwendung
- Recyclingfähigkeit
- Ressourceneinsatz
- Gestaltungsvielfalt
Das Cradle to Cradle-Prinzip
Ohne Zweifel ist es gut und richtig, wenn bei der Herstellung eines Bauproduktes möglichst wenig Treibhausgase entstehen. Der Blick im Kontext Nachhaltigkeit ist jedoch auf den gesamten Lebenszyklus des Produktes – nicht nur auf dessen Herstellung – und vor allem auf den gesamten Lebenszyklus des daraus hergestellten Bauwerks zu richten. Ein Bauprodukt mit geringen Treibhausgasemissionen bei der Herstellung nützt wenig, wenn es falsch verwendet wird und es dadurch frühzeitig zu Schäden am Bauwerk oder am Bauprodukt selbst kommt.
Ebenso nützt eine Bauweise mit geringen Umweltwirkungen wenig, wenn Mängel in der Planung oder der Ausführung frühzeitig Schäden nach sich ziehen. Für die Nachhaltigkeitsbewertung von Pflastersteinen und Platten aus Beton bzw. für die daraus hergestellten Flächenbeläge sind also vielfältige Eigenschaften und Funktionen einzubeziehen
Herausforderungen des European Green Deal
Mit Themen wie Energieeinsparung und Ressourceneffizienz beschäftigen wir uns bereits seit vielen Jahren. Durch energieeffizientere Anlagentechnik, digitalisierte Produktionsprozesse und verbesserte Rezepturen mit klinkerärmeren Zementen konnten die Treibhausgasemissionen bei der Herstellung von Betonsteinen in den vergangenen Jahren bereits kontinuierlich reduziert werden.
Doch nun stellen wir uns der besonderen Herausforderung des European Green Deal, der die Entwicklung unserer Branche in den kommenden Jahren massiv beeinflussen wird, um den CO2-Ausstoß in Europa bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und mit Blick auf das Ziel Deutschlands, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Dazu haben wir als Verband im September 2021 den Arbeitsausschuss Nachhaltigkeit gegründet, der im März 2022 die renommierte FutureCamp Climate GmbH aus München mit dem Projekt „Wege zur klimaneutralen Betonsteinherstellung“ beauftragte. Im Gegensatz zu einer klassischen Branchen-Roadmap zielte das Projekt darauf ab, den Mitgliedsunternehmen mit den beiden sogenannten Vermeidungskostenrechnern „Pflastersteinfertiger“ und „Plattenfertiger“ ein branchenspezifisches Tool zur Verfügung zu stellen. Dieses ermöglicht einerseits die Berechnung des Company Carbon Footprints auf Basis der individuellen Emissionseingaben. Andererseits sind in den beiden Vermeidungskostenrechnern verschiedene Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen hinterlegt. Diese beinhalten auch die entsprechenden Kosten und dienen den Mitgliedsunternehmen als Entscheidungshilfe bei der Festlegung zukünftiger Investitionen auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Ziele und Maßnahmen
der Betonsteinbranche
Zunächst wurden unter Einbezug der im Greenhouse Protokoll (GHG-Protokoll) definierten drei unterschiedlichen Emissionsbereiche (siehe Tabelle unten) sämtliche relevante Emissionsquellen entlang der Wertschöpfungskette innerhalb der Betonsteinbranche ermittelt. Damit wurden die CO2-Ausgangsbilanzen der beiden Musterbetriebe „Pflastersteinfertigern“ und „Plattenfertiger“ auf Basis verifizierter Umweltproduktdeklarationen für das Bezugsjahr 2020 errechnet. Im Anschluss wurden für alle drei Scopes Reduktionsmaßnahmen definiert.
Basiswerte Platten- und Pflasterfertiger
Durchschnittswert CO2e/t Produkt (aus dem Vorprojekt)
Gesamtproduktionsvolumen 2020 in Mio. t
Emissionen in Mio. t CO2e für 2020
Pflastersteine
0,1091
18,36
2,013
Platten
0,1525
1,85
0,282
2,295
Aufbauend auf diesem Projekt wurde ein Benchmark für einen Zielpfad zur Reduktion der Treibhausgasemissionen der Betonsteinbranche entwickelt. Dieser orientiert sich an den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und berücksichtigt zusätzlich die Anforderungen der Science Based Targets initiative (SBTi). Grundlage sind wissenschaftlich anerkannte Methoden und Erkenntnisse zur Emissionsminderung.
Auf Basis der durchschnittlichen, auf eine Tonne Beton bezogenen Emissionen von Platten und Pflastersteinen sowie deren Gesamtproduktionsmengen gemäß den offiziellen Marktdaten des Statistischen Bundesamtes ergeben sich für die deutsche Betonsteinbranche für das Jahr 2020 berechnete Gesamtemissionen von 2,295 Mio. Tonnen CO2e pro Jahr (siehe Tabelle), die damit die Grundlage für den Benchmark-Reduktionspfad bildet und als Orientierungsmaßstab für die Branche dient.
Der nachfolgend dargestellte Benchmark-Reduktionspfad folgt in allen wesentlichen Emissionsquellen der wissenschaftsbasierten 1,5°C-Zielsetzung und orientiert sich am Ziel Deutschlands, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Grafische Darstellung des Soll-Reduktionspfades für die Betonsteinbranche
Quelle: Geres, R., Gollinger, M. & Lausen, J. (2023): Benchmark zur CO2-Einsparung. Herausgeber: Betonverband SLG e.V. Bonn
Empfohlene branchenspezifische Reduktionsmaßnahmen
Maßnahme 1
(Scope 1 oder Scope 2)
Verminderung oder Vermeidung von Brennstoffeinsatz für die Härtekammern
Maßnahme 2 (Scope 1)
Umstellung von Dieselstaplern auf Elektroantrieb
Maßnahme 3 (Scope 1)
Ersatz von Dieselstaplern durch Dieselstapler mit besserer Effizienz
Maßnahme 4 (Scope 2)
Ökostrom-Bezug durch z. B. Power Purchase Agreements (PPAs) oder Herkunftsnachweise (HKNs)
Maßnahme 5 (Scope 2)
Produktion von eigenem regenerativen Strom – speziell Photovoltaik
Maßnahme 6 (Scope 1)
Generelle Energieeinsparmaßnahmen ohne Einfluss auf die Härtekammern, z. B.:
-
Energieeffizienzmaßnahmen
-
Modernisierung und Neuanschaffung von Produktionsanlagen
-
Effizienzsteigerung energieintensiver Druckluft- und Hydrauliktechnik
-
Abwärmenutzung und Energierückgewinnung
Maßnahme 7 (Scope 3)
Rezepturänderung - Veränderung des Materialeinsatzes
Maßnahme 8 (Scope 3)
Rezepturänderung - Einsatz von Zementarten mit geringeren Emissionsfaktoren (über allgemeine Marktentwicklung hinausgehend)
Maßnahme 9 (Scope 3)
Rezepturänderung - Einsatz von Recyclingmaterial
Wie die Startbilanzen der beiden Musterbetriebe aus dem Vorprojekt bereits gezeigt haben, macht der Anteil der indirekten Scope 3-Emissionen aus Gewinnung und Herstellung der eingesetzten Rohstoffe annähernd 96 Prozent der CO2-Gesamtemissionen aus. Von diesen sind rund 75 Prozent auf den eingesetzten Zement zurückzuführen.
Obwohl die Scope 1- und 2-Emissionen nur einen Anteil von rund 4 Prozent an den CO2-Gesamtemissionen ausmachen, wurden diese von den Betonsteinhersteller unmittelbar beeinflussbaren Emissionsquellen bei der Identifikation von konkreten branchenspezifischen Reduktionsmaßnahmen ebenfalls verstärkt einbezogen.
Die identifizierten Maßnahmen ermöglichen insbesondere bei den unmittelbar durch die Unternehmen beeinflussbaren Scope-1- und Scope-2-Emissionen deutliche Emissionsminderungen bis 2030. Nach heutigem Kenntnisstand setzt das Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität bis 2045 jedoch auch erhebliche Emissionsminderungen in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen voraus. Dazu zählen insbesondere Fortschritte bei der Herstellung von Zement, der Einsatz emissionsärmerer Bindemittel sowie Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO₂ (Carbon Capture and Storage, CCS). Unternehmen der Betonsteinbranche werden ihre bisherigen Maßnahmen daher weiterentwickeln und durch neue technische Lösungen ergänzen müssen. Einen Orientierungsrahmen hierfür bietet die Roadmap des Vereins Deutscher Zementwerke* (VDZ).
* Verein Deutscher Zementwerke, VDZ, (2020): Dekarbonisierung von Zement und Beton – Minderungspfade und Handlungsstrategien. Düsseldorf.