Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken aus Beton (ungebundene Ausführung)

3 Technische Grundlagen

3.1    Allgemeines
Bei einer Flächenbefestigung wird durch die Anordnung der einzelnen Schichten des Oberbaus eine kontinuierliche Steigerung der Steifigkeiten von unten nach oben erzielt. Die an der Oberfläche der Befestigung anfallenden Lasten verteilen sich demnach mit zunehmender Tiefe auf eine größere Fläche. Auftretende Spannungen werden so an jeder Schichtoberfläche reduziert. Auf dem Boden des Straßenkörpers (der Befestigung) angekommen, sind die Spannungen dann so weit herabgesetzt, dass sie über lange Zeit ohne Schädigungen, wie zum Beispiel bleibenden Verformungen, aufgenommen werden können. Einen typischen Oberbau mit einer Pflasterdecke zeigt das Bild 2.

3.2    Art der Pflasterdecke
Die Pflasterdecke besteht aus der Bettung, den Pflastersteinen und der Fugenfüllung (Bild 2). Sie kann ungebunden oder gebunden ausgeführt werden.

Die ungebundene Ausführung wird hierzulande überwiegend ausgeführt. Bei dieser Ausführung ist sowohl die Bettung, als auch die Fugenfüllung ungebunden (Bild 3, links und Mitte).

Gebundene Pflasterdecken haben in Deutschland eine geringere Verbreitung als ungebundene, aber durchaus ihre Berechtigung. Sie sind jedoch ausführungstechnisch erheblich schwieriger in den Griff zu bekommen und bergen daher ein relativ großes Fehler- und Schadenspotenzial. Bei einer gebundenen Pflasterdecke des Straßenbaus ist sowohl die Bettung, als auch die Fugenfüllung gebunden, das heißt, unter Verwendung eines Bindemittels, zum Beispiel Zement, hergestellt (Bild 3, rechts).

Pflasterdecken in Mischbauweise, bei denen gebundenes Fugenmaterial mit ungebundenem Bettungsmaterial kombiniert wird (Bild 4 rechts), sind nach Straßenbaumaßstäben nicht fachgerecht und daher in den Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) nicht beschrieben. Im minderbelasteten Wegebau wird diese Bauweise jedoch durchaus angewendet (siehe zum Beispiel ZTV-Wegebau), wenngleich sie auch dort nicht unumstritten ist. Die Leistungsfähigkeit einer Pflasterdecke in Mischbauweise zum Beispiel, ist erheblich eingeschränkt; daher wird sie nur für untergeordnete Belastungen, zum Beispiel für ausschließlich fußläufige Nutzung, angewendet.

Eine Bauweise für eine Pflasterdecke mit ungebundener Fugenfüllung und gebundener Bettung wird weder im Straßenbau noch im Wegebau als fachgerecht angesehen.

3.3    Art der Unterlage
Auch bei der Art der Unterlage muss nach Maßstäben des Straßen- und des Wegebaus unterschieden werden.

  • Straßenbau: Auf einer ungebundenen Tragschicht, wie einer Schotter- oder Kiestragschicht, muss die Pflasterdecke immer ungebunden hergestellt werden (Bild 3, links). Auf einer gebundenen Tragschicht, wie einer wasserdurchlässigen Asphalttragschicht oder einer Dränbetontragschicht, kann die Pflasterdecke ungebunden oder auch gebunden ausgeführt werden (Bild 3, rechts und Mitte). Alle drei Bauweisen sind grundsätzlich für eine Verkehrsbelastung bis einschl. Bk3,2 nach den RStO geeignet.
  • Wegebau: Nach den ZTV-Wegebau kann auf einer ungebundenen Tragschicht auch eine gebundene Pflasterdecke (Bettung und Fugenfüllung sind gebunden) ausgeführt werden (Bild 4, links). Allerdings ist auch diese Bauweise in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt und darf nur für eine begrenzte Belastung angewendet werden. Zu Bild 4, rechts, siehe auch Abschnitt 3.2.


3.4    Einflüsse auf das Tragverhalten der Befestigung

Die Tragfähigkeit und das Verformungsverhalten der Verkehrsflächenbefestigung wird zwar zu einem gewissen Teil von der Qualität der Pflasterdecke mitbestimmt (siehe dazu Abschnitt 5.5.1), jedoch sind die Einflüsse aus der Qualität der Tragschichten, zum Beispiel hinsichtlich Dicke, Verdichtungsgrad, Verformungsmodul, Verformungswiderstand und Wasserdurchlässigkeit, und aus der Güte des Untergrundes bzw. des Unterbaus erheblich größer.

>> weiter zu den Technischen Regelwerken für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecke

 

 

 

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