Gebundene Pflasterbauweise

Im Gegensatz zur ungebundenen Pflasterbauweise werden die Befestigungselemente bei der gebundenen Pflasterbauweise nach dem Aufbringen eines Haftvermittlers auf eine gebundene Bettung verlegt und die Zwischenräume anschließend mit gebundenen Fugenfüllstoffen aufgefüllt, so dass nach deren Erhärtung eine gebundene Deckschicht entsteht.

Unterhalb der gebundenen Deckschicht befindet sich eine Tragschicht mit Bindemitteln (TmB), entweder als Dränbetontragschicht (DBT), Dränbetondeckschicht oder als wasserdurchlässige Asphalttragschicht, jeweils mit darunter liegender Trag- und Frostschutzschicht oder einfacher Frostschutzschicht aus ungebundenen Gesteinskörnungsgemischen.

Die gebundene Pflasterbauweise besitzt ein starres Tragverhalten, womit sie im Vergleich zur ungebundenen Pflasterbauweise aufgrund ihres flächigen Lastabtrags ein besseres Tragverhalten aufweist. Sie ermöglicht jedoch kein leichtes Öffnen und wieder Schließen der Flächenbefestigung und ist zudem empfindlich gegenüber thermischen Spannungen, die zu Rissen und Verformungen führen können. Zur Vorbeugung sind daher in ausreichender Anzahl Dehnungsfugen vorzusehen.

Anforderungen an Planung und Ausführung von gebundenen Pflasterdecken und Plattenbelägen im Straßen- und Wegebau sind in den nachfolgend aufgeführten Technischen Regelwerken enthalten:

  • VOB: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen – DIN 18318 (ATV DIN 18318)
  • FLL: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (ZTV Wegebau)
  • FGSV-Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung (M FPgeb)

Weitere Informationen zur gebundenen Pflasterbauweise mit Belagselementen aus Beton inklusive der wesentlichen Anforderungen aus den einschlägigen Regelwerken enthalten die folgenden kostenlosen SLG-Veröffentlichungen:

Mischbauweisen nach ZTV Wegebau

Neben der ungebundenen und gebundenen Pflasterbauweise gibt es im Wegebau für rein begehbare bzw. nur mit Fahrzeugen bis 3,5 t befahrene Pflasterdecken und Plattenbeläge noch zwei sogenannte Mischbauweisen, bei denen lediglich die Deckschicht entweder vollständig gebunden bzw. mit gebundener Fugenfüllung auf ungebundener Bettung ausgeführt wird.

Anforderungen an Planung und Ausführung dieser Mischbauweisen sind der ZTV Wegebau der FLL enthalten.

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